Folgende Regelung zum Gebrauch von elektronischen Medien wurde in der Gesamt- und in der Schulkonferenz beschlossen (ab Schuljahr 2026/27):

laptop Handy RegelungZur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit der Schülerinnen, des sozialen Miteinanders und der Lernbereitschaft ist die Nutzung von Smartphones samt Zubehör (Kopfhörer, Smartwatches etc.) auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Mittelstufe 

  • Für die Mittelstufe gilt, dass auf dem gesamten Schulgelände das Handy ausgeschaltet (kein Flugmodus etc.) in der Schultasche oder in einem Klassentresor aufbewahrt werden muss.
  • Bei Nichteinhaltung muss das Gerät sofort abgegeben werden. Bei erstmaligem Regelverstoß kann es am Ende des Unterrichtstages wieder im Sekretariat abgeholt werden. Beim zweiten Mal innerhalb eines Schuljahres kann es am nächsten Werktag ab 7.30 Uhr von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.
  • Ausnahmen können insbesondere für den Einsatz im Unterricht, bei Exkursionen oder in besonderen Räumen von den jeweils zuständigen Lehrkräften gewährt werden. Eine Handynutzung ist nur zu Unterrichtszwecken mit Einverständnis einer Lehrkraft vorgesehen.

Oberstufe 

  • Für die Oberstufe gilt ebenfalls, dass auf dem gesamten Schulgelände das Handy ausgeschaltet (kein Flugmodus etc.) in der Schultasche aufbewahrt werden muss. Bei Nichteinhaltung muss das Gerät sofort abgegeben werden. Ausnahmen können insbesondere für den Einsatz im Unterricht, bei Exkursionen von den jeweils zuständigen Lehrkräften oder für die Nutzung im Oberstufenraum gewährt werden.
  • Bei Nichteinhaltung muss das Gerät sofort abgegeben werden. Bei erstmaligem Regelverstoß kann es am Ende des Unterrichtstages wieder im Sekretariat abgeholt werden. Beim zweiten Mal innerhalb eines Schuljahres kann es am nächsten Werktag ab 7.30 Uhr von einem Erziehungsberechtigten oder im Falle der Volljährigkeit von dem Schüler/der Schülerin selbst im Sekretariat abgeholt werden.

Diese Regelung berücksichtigt die Vorbildfunktion und die Unterscheidbarkeit der Jahrgänge.

Achtung: Für diese schulweite Regelung ist unerheblich, ob das Gerät bei wiederholten Verstößen an verschiedenen Tagen von unterschiedlichen Lehrkräften eingezogen wurde. Da Lehrkräfte im Einzelfall nicht unbedingt wissen, ob das von ihnen eingezogene Gerät das erste Mal oder bereits zuvor im Sekretariat "landet", gilt: "schulweite Zählung" der individuellen Verstöße.