Unser Selbstverständnis von Inklusion beruht neben der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur „Inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Schulen“ und dem „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ auf der festen Überzeugung, dass das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen ein integraler Bestandteil für die soziale Entwicklung aller Menschen unserer Zivilgesellschaft ist. Unser Ziel ist es daher, Andersartigkeit als gleichwertig und gleichwürdig anzuerkennen und ein gemeinsames Miteinander trotz aller Unterschiede zu fördern.

Umsetzung

Da das Miteinander Aller an der Wilma im Vordergrund steht, lernen auch Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (nahezu) ausschließlich im Klassenverband. Die individuelle Förderung und Unterstützung findet hierbei bspw. durch eine zusätzliche Lehrkraft (meist in den Hauptfächern), durch angepasste Lern- und Unterrichtsmaterialien und durch den Einsatz von Schulhelfer:innen für Kinder und Jugendliche mit einer Anspruchsberechtigung statt.

Soweit es die personellen Voraussetzungen erlauben, arbeiten wir an der Wilma in multiprofessionellen Jahrgangsteams. Diese basieren auf einer engen Zusammenarbeit zwischen einer sonderpädagogischen Lehrkraft, welche den Jahrgang i.d.R. von der 7. bis 10. Klasse begleitet und der Schulsozialarbeit. Weiterhin verfolgen wir einen engen Austausch mit der Schulpsychologie und dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ).

Neuanmeldungen 

Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf besitzt und Sie eine Anmeldung an unserer Schule in Erwägung ziehen, bitte wir vor dem Anmeldezeitraum um eine Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. In einem individuellen Erstgespräch können wir die notwendige Förderung und Unterstützung für Ihre Kinder gemeinsam evaluieren und einen bestmöglichen Start an unserer Schule gewährleisten.

Gewährung von Nachteilsausgleichen

Nachteilsausgleiche für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Rahmen der multiprofessionellen Förderplanung in jedem Schuljahr festgelegt.

Nachteilsausgleiche für Kinder und Jugendliche ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können bei entsprechenden Voraussetzungen von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Eine Übersicht finden Sie hier.