Folgende Regelung zum Gebrauch von elektronischen Medien wurde in der Gesamt- und in der Schulkonferenz beschlossen:
Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsmedien samt Zubehör (Kopfhörer u.ä.) müssen bei Unterrichtsbeginn lautlos (ohne Vibration) gestellt und in der Schultasche oder der Kleidung verstaut sein.
Elektronische Medien können außerhalb des Unterrichts benutzt werden. Ausgenommen sind die 5- oder 10-Minuten-Pausen.
Im Unterricht dürfen diese Medien nur mit Erlaubnis der Lehrkraft benutzt werden. Zu Unterrichtszwecken sowie in Notfällen oder Zweifelsfällen entscheidet die Lehrkraft über die Nutzung. Für Räume im außerunterrichtlichen Bereich kann die Schule besondere Regelungen treffen.
Bei Verstoß gegen diese Regeln zieht die Unterrichtsleitung oder Aufsicht das betreffende Gerät vorübergehend ein und hinterlegt es im Sekretariat. Dort kann das elektronische Medium am Ende des Unterrichtstages bis 15:30 Uhr abgeholt werden. Bei wiederholten Verstößen wird das Gerät bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern nur an den/die Erziehungsberechtigten herausgegeben.
Achtung: Für diese schulweite Regelung ist unerheblich, ob das Gerät bei wiederholten Verstößen an verschiedenen Tagen von unterschiedlichen Lehrkräften eingezogen wurde. Da Lehrkräfte im Einzelfall nicht unbedingt wissen, ob das von ihnen eingezogene Gerät das erste Mal oder bereits zuvor im Sekretariat "landet", gilt: "schulweite Zählung" der individuellen Verstöße.
Um den Schülerinnen und Schülern zu helfen, die Regeln zu erinnern und zu respektieren, erhalten sie nach der ersten Rückgabe eines Geräts zum Schultages-Ende den deutlichen Hinweis, dass beim nächsten Verstoß die Aushändigung des Geräts nur noch an Erziehungsberechtigte erfolgt. In Ausnahmefällen, etwa bei inkompatiblen Arbeitszeiten von berufstätigen Eltern werden pragmatische Lösungen gefunden, die Rückgabe anders zu regeln (jedoch nicht vor dem nächsten Schultag!).