You can’t have AND eat the cake? Yes, you can!

Wenn man nur das eine oder andere haben kann, sagen einem Eltern oder Lehrkräfte in angelsächsischen Ländern gerne: „You can’t have AND eat the cake!“ Soll heißen: Man kann den Kuchen nicht gleichzeitig behalten UND essen. Zu vielen Regeln gibt es aber Ausnahmen, so auch bei Auslandsschulzeiten in der 11. Klasse... 

Sie können sich nicht entscheiden, ob Sie für den Start in die gymnasiale Oberstufe an die WRO wechseln oder erst eine interessante Auslandsschulzeit einschieben wollen? Machen Sie doch einfach beides!  So funktioniert es an der WRO:

  • Sie können sich für einen ganzjährigen Auslandsaufenthalt ab Beginn der Klasse 11 entscheiden oder für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten - den Sie dann ins erste Halbjahr der 11. Klasse legen müssen, um mit Ihrem Jahrgang in die Qualifikations-Phase der Oberstufe eintreten zu können.
  • Für Ihre Auslandszeit beantragen Sie rechtzeitig vorher eine Beurlaubung.
  • Das ‚Überspringen‘ der Klasse 11/E-Phase kann bei ganzjähriger Auslandsschulzeit beantragt werden. Wir beraten Sie, was zu tun ist, um die dafür notwendigen Voraussetzungen in Ihrer Auslandszeit zu erfüllen. Nach Ihrer Rückkehr entscheidet die Schulleiterin – Grundlage für diese Entscheidung werden Ihre Zeugnisse und das Votum der Zeugniskonferenz sein.

 

Kontakt

Wilma-Rudolph-Oberschule
Am Hegewinkel 2a
14169 Berlin

Tel: (030) 90299-6464/-6794
Fax: (030) 90299-6766
E-Mail:

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