Es ist nicht mehr erforderlich, dass Erziehungsberechtigte am 1. Abwesenheitstag ihres Kindes morgens in der Schule anrufen. Sie können alternativ eine E-Mail schreiben. Anrufe, die im Sekretariat eingehen, werden natürlich weiterhin entgegengenommen. Falls beides eingeht, ist allerdings eins davon überflüssig!
Für Krankmeldungen per E-Mail existieren zentrale E-Mail-Adressen:
Nachträgliche Entschuldigung weiterhin schriftlich!
Von der Krank- oder Abwesenheitsmeldung zu unterscheiden ist die - nachträgliche - Entschuldigung. Sie ist weiterhin - wie bisher - von eine/r/m Erziehungsberechtigten handschriftlich unterschrieben einzureichen; eine sachbezogene Erläuterung (z.B. Krankheit) ist angeführt/enthalten. Sie wird i.d.R. bei der Klassenleitung abgegeben.